Ablauf im Westerwaldkreis und Antragstellung

Sie füllen den Antrag auf Kostenübernahme vom Jugendamt aus.

Diesen können Sie gern persönlich beim Jugendamt in Montabaur abholen oder Sie laden den Antrag herunter und drucken ihn aus.

Mit dem Button gelangen Sie auf die Homepage der Kreisverwaltung direkt zur Seite Kindertagespflege.

Inkl Ansprechpartner, dem benötigten Antrag und aller Bescheinigungen.

In der Regel gilt der Tag der Antragstellung als ausschlaggebend für eine Kostenübernahme. Ab dem Tag, an dem der Antrag ausgefüllt beim Jugendamt eingeht, besteht die Möglichkeit zur Förderung in der Kindertagespflege.

Rückwirkend wird nichts bezahlt.

Es ist also von Vorteil, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Die Bearbeitungszeit nimmt erfahrungsgemäß 2-3 Wochen in Anspruch.

Je nach dem, ob Unterlagen noch nachgereicht werden müssen, kann es auch länger dauern.

 

Ohne einen aktuellen gültigen Bewilligungsbescheid werden von mir keine Kinder betreut!

 

Des Weiteren schließe ich mit den Eltern einen privatrechtlichen Vertrag ab, der alle Belange des Betreuungsverhältnisses klärt und festlegt. 

Dem Antrag sind noch Mietbescheinigung und Verdienstbescheinigung beizufügen.

Diese finden Sie als Download auf der Homepage der Kreisverwaltung unter folgendem Link:

Satzung Kindertagespflege
Hier die Satzung vom Westerwaldkreis
2019_Satzung_Kindertagespflege_ab0108201
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Elternbeiträge in Kinderkrippen
Elternbeiträge in Kinderkrippen_01.08.20
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Antrag auf Kindertagespflege
2019_Antrag_auf_Kindertagespflege.pdf
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